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Yanka Smetanina

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Sitebetreiber:
Yanka Smetanina
 
Verantwortlich für den Inhalt:
Juliana Smetanina
Gottschedstraße 7
13357 Berlin
E-Mail: ssyankas@gmail.com

Copyright:
© Yanka Smetanina

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* Quelle: Disclaimer von Anwalt Sören Siebert

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Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)
Juliana Smetanina, Designerin (JS)

Leistungen: Mediengestaltung -  Druck und Webdesign, Motion Design, Animation, Videobearbeitung; Illustrationen; Grafik.

Die nachfolgenden AVB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von JS weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt JS, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD als vereinbart.

1.4. JS überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. JS hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt JS zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50 % der vereinbarten oder der nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder dessen sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

1.7. Entwürfe von JS dürfen nur im vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich und räumlich) verwendet werden. Das Recht, die Videos im vereinbarten Rahmen zu nutzen, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das vereinbarte Honorar.

1.8. JS hat Anspruch auf Namensnennung, z. B. auf der Website oder im YouTube-Beschreibungstext: „Videoproduktion: Yanka Smetanina, www.yankasmetanina.de“ oder „Illustration: Yanka Smetanina, www.yankasmetanina.de“.

1.9. JS darf das Design oder die Videos und/oder deren Inhalte (und ggf. ein Auftraggeber-Logo) zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend als Referenz in der Eigenwerbung, Präsentationen, bei Wettbewerben und redaktionell präsentieren, auch in veränderter, übersetzter, ergänzter, gebrandeter oder gekürzter Form.

2. Vergütung, Fäligkeit der Vergütung

2.1. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in Teilhonoraren nach geleistetem Projektfortschritt. Bei Auftragsbeginn ist, sofern nicht anders vereinbart, ein Vorschuss von 50 % zu zahlen.

2.2. Unentgeltliche Tätigkeiten sind nicht berufsüblich und grundsätzlich ausgeschlossen.

2.3. Vereinbarte Rabatte auf das Honorar werden nur wirksam, wenn der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen vollumfänglich abnimmt und vergütet. Andernfalls sind Rabatte zurückzuzahlen.

2.4. Wünscht der Auftraggeber eine Bearbeitung seines Auftrags ohne vorherige Angebotserstellung, sind die Leistungen nach Aufwand zu dem geltenden Stundensatz von EUR 45 für Design und von EUR 120 für Animation/ Video zu vergüten.

2.5. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend dem zusätzlichen Aufwand.

2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen sowie dessen sonstige Mitarbeit mindern nicht das Honorar.

2.7. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf nicht aus künstlerischen Gründen verweigert werden. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, sich vor Auftragserteilung hinreichend von der gestalterischen Qualität der Leistungen durch frühere Arbeitsbeispiele und Referenzen überzeugt zu haben. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Abnahme darf nicht aus geschmacklichen Gründen verweigert werden. Ein eventuelles Nichtgefallen begründet keine Kürzung der Vergütung. Qualitätsanforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, wie Farbgebung, Helligkeit, Kontrast, Schnitt, Musikwahl oder Lautstärke, begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von JS. Hierfür erhält JS eine angemessene Frist. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JS selbst Veränderungen an den Arbeiten vorgenommen hat oder vornehmen ließ.

2.8. Der vereinbarte Preis für Konzepte, Storyboards oder Drehbücher ist auch dann vom Auftraggeber zu entrichten, wenn diese nicht verfilmt werden. Das Honorar für die Videoproduktion ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Material vom Auftraggeber nicht veröffentlicht wird.

2.9. Tritt bei der Herstellung eines Films ein Umstand ein, der die vertragsgemäße Herstellung unmöglich macht, haftet JS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitige Fertigstellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

2.10. Honorare und Nebenkosten sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.11. Geliefert werden gängige Videoabspielformate auf dem vereinbarten Speichermedium. Von JS zur Ausführung des Auftrags erstellte digitale Projekt-Daten, Mediatheken sowie Roh-/Originalmaterial sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung grundsätzlich nicht Bestandteil der Lieferung, sondern internes Arbeitsmittel von JS. Rohmaterial, Footage und Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von JS. Die Auslieferung solcher Daten (Buyout) ist grundsätzlich freiwillig und honorarpflichtig.

2.12. Rechnungs- und Leistungsbeanstandungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Tagen erhoben werden. Diese berechtigen nur zum Einbehalt eines strittigen Teils des Rechnungsbetrages. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.

2.13. Die Vergütung wird bei Ablieferung einer Leistung oder Teilleistung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge zahlbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug ist JS berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten und Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt JS vorbehalten.

2.14. Gegen Ansprüche von JS kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

2.15. Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von JS schriftlich bestätigt wurden. Gerät JS mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine Nachfrist von 2 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ohne Lieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

2.16. Tätigkeiten für Wettbewerber des Auftraggebers sind JS grundsätzlich erlaubt. Ein Konkurrenzausschluss ist nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung möglich, in der Zeitraum, Umfang und die gesonderte Vergütung geregelt werden.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1. JS ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.2. JS ist berechtigt, Fremdleistungen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, JS entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert be- rechnet.

4.2. JS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung not- wendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an JS zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Vor Beginn der Serienproduktion sind JS Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durch JS erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist JS berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. JS haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber JS zehn einwandfreie Muster unentgeltlich. JS ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

6.4. Korrekturen/Revisionen: Fehlerkorrekturen sind honorarfrei innerhalb von 3 Tagen ab der Präsentation. Revisionen (Änderungswünsche des Auftraggebers) sind im Leistungsumfang nur enthalten, wenn ausdrücklich im Angebot enthalten. Autorkorrekturen und die Erstellung weiterer Videos werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Wünscht der Auftraggeber vor, während oder nach der Produktion Änderungen, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten. Texte werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich zusätzlich angeboten und beauftragt.

7. Haftung

7.1. JS haftet für entstandene Schäden, wie z. B. an Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nicht anderes vereinbart wird.

7.2. JS verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.4. JS haftet nicht für die Wettbewerbs- und Zeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei JS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann JS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann JS auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller JS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber JS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von JS.

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Gerichtsstand

10.1. Falls der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von JS Gerichtsstand. JS ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.2. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, sondern Verbraucher, gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Auftraggebers.

10.3. Der Geschäftssitz von JS ist Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

 

 

 
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